RS Vwgh 1998/1/30 96/19/3485

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Veröffentlicht am 30.01.1998
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AufG 1992 §5 Abs1;
AuslBG §20b;
FrG 1993 §10 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Weder dem AuslBG noch dem FrG 1993 oder dem AufenthaltsG 1992 ist zu entnehnmen, daß die Versagung einer Aufenthaltsbewilligung bei Vorliegen des Sichtvermerksversagungsgrundes des § 10 Abs 1 Z 4 FrG 1993 dann ausgeschlossen wäre, wenn ein Fremder nach § 20b AuslBG vorläufig zur Aufnahme einer Beschäftigung berechtigt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996193485.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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