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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Rechtssatz
Weder dem AuslBG noch dem FrG 1993 oder dem AufenthaltsG 1992 ist zu entnehnmen, daß die Versagung einer Aufenthaltsbewilligung bei Vorliegen des Sichtvermerksversagungsgrundes des § 10 Abs 1 Z 4 FrG 1993 dann ausgeschlossen wäre, wenn ein Fremder nach § 20b AuslBG vorläufig zur Aufnahme einer Beschäftigung berechtigt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996193485.X01Im RIS seit
02.05.2001