RS Vwgh 1998/1/30 96/19/2258

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.1998
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs2;
AVG §63;
AVG §71 Abs1 Z1;
VStG §51;
VwGG §46 Abs1 impl;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/10/05 90/18/0050 3

Stammrechtssatz

Im Fall eines Vertretungsverhältnisses kann sich der Rechtsmittelwerber auf die zumutbare und nach der Sachlage gebotene Überwachungspflicht des Bevollmächtigten berufen

(Hinweis B VS 19.1.1977, 1212/76, VwSlg 9226 A/1977) und hätte daher in diesem Fall nicht zu überwachen, ob seinem an den Bevollmächtigten erteilten Auftrag, das RM zu verfassen und (rechtzeitig) zur Post zu bringen (oder bei der zuständigen Beh

abzugeben), entsprochen wird.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1 Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5 Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Rechtsmittel Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Vertretungsbefugter Zurechnung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996192258.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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