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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §10 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/10/05 90/18/0050 3Stammrechtssatz
Im Fall eines Vertretungsverhältnisses kann sich der Rechtsmittelwerber auf die zumutbare und nach der Sachlage gebotene Überwachungspflicht des Bevollmächtigten berufen
(Hinweis B VS 19.1.1977, 1212/76, VwSlg 9226 A/1977) und hätte daher in diesem Fall nicht zu überwachen, ob seinem an den Bevollmächtigten erteilten Auftrag, das RM zu verfassen und (rechtzeitig) zur Post zu bringen (oder bei der zuständigen Beh
abzugeben), entsprochen wird.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1 Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5 Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Rechtsmittel Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Vertretungsbefugter ZurechnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996192258.X02Im RIS seit
11.07.2001