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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
KFG 1967 §64 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/12/15 93/18/0537 3 (hier: Gleiches gilt für die Erklärung des Fremden, auf Wiederausfolgung seiner Lenkerberechtigung zu verzichten)Stammrechtssatz
Kraftfahrrechtliche Maßnahmen, wie die Entziehung der Lenkerberechtigung, bieten keine Gewähr dafür, daß der betreffende Fahrzeuglenker in Hinkunft nicht neuerlich gegen Vorschriften der StVO oder des KFG verstoßen werde (Hinweis E 29.6.1992, 92/18/0247).
Schlagworte
Alkotest Verweigerung Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 MeldepflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996193180.X01Im RIS seit
11.07.2001