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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Rechtssatz
Mit dem Tod eines Ehegatten erlischt das Eheband. § 1 Abs 2 lit l AuslBG dient dem Zweck, Ehegatten österreichischer Staatsbürger im Hinblick auf ihre intensiven familiären Interessen im Bundesgebiet den Zugang zum inländischen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Mit dem Tod des österreichischen Ehegatten fällt aber diese spezifische Bindung im Inland weg. Auf die nach dem Ableben des österreichischen Ehegatten verbleibenden Interessen eines Ausländers in Österreich nimmt § 15 Abs 1 Z 2 und § 15 Abs 3 AuslBG durch die Einräumung eines Anspruches auf Ausstellung eines Befreiungsscheines unter den dort näher umschriebenen Voraussetzungen Rücksicht. Schon der Systemzusammenhang der Bestimmungen des § 1 Abs 2 lit l und des § 15 Abs 1 Z 2 und § 15 Abs 3 AuslBG zeigt unzweifelhaft, daß der Gesetzgeber des AuslBG davon ausgeht, daß verwitwete Angehörige österreichischer Staatsbürger nicht unter die Ausnahmebestimmung des § 1 Abs 2 lit l AuslBG fallen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996193679.X01Im RIS seit
02.05.2001