RS Vwgh 1998/1/30 96/19/1049

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.1998
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §5 Abs1;
AVG §68 Abs1;
FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die Fremde wird dadurch nicht in Rechten verletzt, daß die erstinstanzliche Behörde und die Berufungsbehörde nicht nur den späteren Antrag der Fremden auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung, sondern auch neuerlich den früheren, bereits rechtskräftig abgewiesenen Antrag abwiesen (Hinweis E 25.4.1985, 85/02/0083).

Schlagworte

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996191049.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten