Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Rechtssatz
Die Fremde wird dadurch nicht in Rechten verletzt, daß die erstinstanzliche Behörde und die Berufungsbehörde nicht nur den späteren Antrag der Fremden auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung, sondern auch neuerlich den früheren, bereits rechtskräftig abgewiesenen Antrag abwiesen (Hinweis E 25.4.1985, 85/02/0083).
Schlagworte
Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996191049.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009