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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §10 Abs1;Rechtssatz
Es ist iZm dem Umstand, daß für eine angeschaffte Schottergrube ein Investitionsfreibetrag nicht geltend gemacht werden kann, bedeutungslos, ob die Gewinnung des Schotters industriell-gewerbliche Produktionsmethoden unter umfangreichem Maschineneinsatz erfordert. Entscheidend ist vielmehr die Funktion des Schotters als von vornherein bestimmtes Umlaufvermögen. In diesem Zusammenhang ist auch aus § 8 Abs 5 EStG 1988 nichts zu gewinnen, zumal diese Bestimmung lediglich als Bewertungsvorschrift und Regelung zur Ermittlung des Wareneinsatzes anzusehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1994150184.X02Im RIS seit
20.11.2000