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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AufG 1992 §9 Abs3 idF 1995/351;Rechtssatz
Gem dem AufenthaltsG 1992 idF vor der Nov BGBl 1995/351 war bei der Reihenfolge der Vergabe offener Quotenplätze nach pflichtgebundenem Ermessen der Behörde vorzugehen. Eine der dabei zu beachtenden Ermessensdeterminanten stellte der Zeitpunkt der Antragstellung dar (Hinweis E 12.9.1997, 95/19/1665). Diese Grundsätze haben auch für § 9 Abs 3 AufenthaltsG 1992 idF der Nov BGBl 1995/351 zu gelten.
Schlagworte
ErmessenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996193271.X06Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017