RS Vwgh 1998/2/13 96/19/3271

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Veröffentlicht am 13.02.1998
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §9 Abs3 idF 1995/351;
AufG 1992 §9 Abs3;
B-VG Art130 Abs2;
B-VG Art140 Abs1;
B-VG Art7 Abs1;

Rechtssatz

Gem dem AufenthaltsG 1992 idF vor der Nov BGBl 1995/351 war bei der Reihenfolge der Vergabe offener Quotenplätze nach pflichtgebundenem Ermessen der Behörde vorzugehen. Eine der dabei zu beachtenden Ermessensdeterminanten stellte der Zeitpunkt der Antragstellung dar (Hinweis E 12.9.1997, 95/19/1665). Diese Grundsätze haben auch für § 9 Abs 3 AufenthaltsG 1992 idF der Nov BGBl 1995/351 zu gelten.

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996193271.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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