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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AufG 1992 §6 Abs2 idF 1995/351;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1998/01/30 96/19/1049 5Stammrechtssatz
Die Fremde wird dadurch nicht in Rechten verletzt, daß die erstinstanzliche Behörde und die Berufungsbehörde nicht nur den späteren Antrag der Fremden auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung, sondern auch neuerlich den früheren, bereits rechtskräftig abgewiesenen Antrag abwiesen (Hinweis E 25.4.1985, 85/02/0083).
Schlagworte
Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996192907.X01Im RIS seit
02.05.2001