RS Vwgh 1998/2/13 96/19/2907

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Veröffentlicht am 13.02.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §6 Abs2 idF 1995/351;
AVG §68 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/01/30 96/19/1049 5

Stammrechtssatz

Die Fremde wird dadurch nicht in Rechten verletzt, daß die erstinstanzliche Behörde und die Berufungsbehörde nicht nur den späteren Antrag der Fremden auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung, sondern auch neuerlich den früheren, bereits rechtskräftig abgewiesenen Antrag abwiesen (Hinweis E 25.4.1985, 85/02/0083).

Schlagworte

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996192907.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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