RS Vwgh 1998/2/17 95/08/0056

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Veröffentlicht am 17.02.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §38;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/03/26 94/08/0087 1

Stammrechtssatz

Darin, daß die belBeh das Verhalten des Arbeitslosen zu Unrecht als Weigerung, eine zumutbare Beschäftigung anzunehmen, gewertet hat, liegt keine vom VwGH aufzugreifende Rechtswidrigkeit (Hinweis E 5.9.1995, 94/08/0252, 95/08/0001), wenn ein Fall der Vereitelung der Beschäftigungsaufnahme vorliegt, weil der Anspruchsverlust gem § 10 Abs 1 AlVG sowohl im Falle einer Weigerung als auch im Falle einer Vereitelung auszusprechen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995080056.X02

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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