RS Vwgh 1998/2/18 97/03/0193

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.02.1998
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
86/01 Veterinärrecht allgemein

Norm

AVG §76 Abs2;
TGSt 1994 §13 Abs2;
TGSt 1994 §13 Abs3;
TGSt 1994 §13 Abs4;

Rechtssatz

Die Kostenersatzpflicht des Zulassungsbesitzers des Transportfahrzeuges knüpft nach § 13 Abs 4 TGSt 1994 allein daran, daß es sich um Kosten handelt, die bei Maßnahmen gemäß Abs 2 und Abs 3 legcit "anfallen". Diese Regelung stellt damit eine lex specialis dar, welche im Normenzusammenhang die Anwendung des § 76 Abs 2 zweiter Satz AVG ausschließt; daher ist diese Kostenersatzpflicht verschuldensunabhängig (Hinweis:

das zu § 7 Abs 4 SonderabfallG ergangene E 8.9.1987, 87/09/0049, VwSlg 12519 A/1987, das zu § 31 Abs 3 WRG ergangene E 12.11.1985, 85/07/0198, 85/07/0226).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997030193.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten