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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §76 Abs2;Rechtssatz
Die Kostenersatzpflicht des Zulassungsbesitzers des Transportfahrzeuges knüpft nach § 13 Abs 4 TGSt 1994 allein daran, daß es sich um Kosten handelt, die bei Maßnahmen gemäß Abs 2 und Abs 3 legcit "anfallen". Diese Regelung stellt damit eine lex specialis dar, welche im Normenzusammenhang die Anwendung des § 76 Abs 2 zweiter Satz AVG ausschließt; daher ist diese Kostenersatzpflicht verschuldensunabhängig (Hinweis:
das zu § 7 Abs 4 SonderabfallG ergangene E 8.9.1987, 87/09/0049, VwSlg 12519 A/1987, das zu § 31 Abs 3 WRG ergangene E 12.11.1985, 85/07/0198, 85/07/0226).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997030193.X01Im RIS seit
20.11.2000