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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art10 Abs1 Z9;Rechtssatz
Da die Zustellung von Postsendungen vom Begriff der Beförderung umfaßt ist (§ 9 PostG), ist auch die Regelung der Zustellung von Postsendungen ein Teilbereich der Beförderungsbedingungen (Hinweis E VfGH 30.9.1982, VfSlg 9517/1982). Die Frage, an welchen TAGEN Postsendungen zuzustellen sind, ist nicht als Beförderungsbedingung in der PO geregelt (hier: Keine Rechtsverletzung des Bf durch die abweisliche Entscheidung über seinen Antrag, auch an Samstagen einen Brief zugestellt zu bekommen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995030182.X01Im RIS seit
18.02.2002