RS Vwgh 1998/2/18 95/03/0182

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Veröffentlicht am 18.02.1998
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
91/02 Post

Norm

B-VG Art10 Abs1 Z9;
PostG §1 idF 1971/340;
PostG §168 idF 1975/348;
PostG §8;
PostG §9;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Da die Zustellung von Postsendungen vom Begriff der Beförderung umfaßt ist (§ 9 PostG), ist auch die Regelung der Zustellung von Postsendungen ein Teilbereich der Beförderungsbedingungen (Hinweis E VfGH 30.9.1982, VfSlg 9517/1982). Die Frage, an welchen TAGEN Postsendungen zuzustellen sind, ist nicht als Beförderungsbedingung in der PO geregelt (hier: Keine Rechtsverletzung des Bf durch die abweisliche Entscheidung über seinen Antrag, auch an Samstagen einen Brief zugestellt zu bekommen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995030182.X01

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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