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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §43 Abs1 litd;Rechtssatz
Für die Annahme einer Verkehrsbehinderung im Grunde des § 89a Abs 2a lit d erster Fall StVO, die die Entfernung des Fahrzeugs rechtfertigt, kommt es nur auf das unberechtigte Abstellen des Fahrzeuges in der "Behindertenzone" (§ 43 Abs 1 lit d StVO) an, ohne daß zu prüfen ist, ob eine begründete Besorgnis einer Verkehrsbehinderung besteht (Hinweis E VS 3.10.1990, 89/02/0195, VwSlg 13275 A/1990, und E 9.6.1995, 94/02/0489).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996030389.X01Im RIS seit
12.06.2001