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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs6 Z2 litc idF 1990/450 ;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/11/17 93/09/0326 6 (hier: Antragstellung 16 Monate nach Freiwerden der nachzubesetzenden Stelle).Stammrechtssatz
Erfolgt die Antragstellung auf Nachbesetzung eines freigewordenen Arbeitsplatzes zur Erfüllung des dringenden Ersatzbedarfes erst rund ein halbes Jahrs nach Freiwerden des - unbestritten nicht in einem Saisonbetrieb gelegenen - Arbeitsplatzes, kann in der Verneinung des Vorliegens des unmittelbaren zeitlichen Zusammenhangs durch die belangte Behörde keine Rechtswidrigkeit erkannt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996090134.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
28.06.2016