RS Vwgh 1998/2/18 96/09/0134

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Veröffentlicht am 18.02.1998
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs6 Z2 litc idF 1990/450 ;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/11/17 93/09/0326 6 (hier: Antragstellung 16 Monate nach Freiwerden der nachzubesetzenden Stelle).

Stammrechtssatz

Erfolgt die Antragstellung auf Nachbesetzung eines freigewordenen Arbeitsplatzes zur Erfüllung des dringenden Ersatzbedarfes erst rund ein halbes Jahrs nach Freiwerden des - unbestritten nicht in einem Saisonbetrieb gelegenen - Arbeitsplatzes, kann in der Verneinung des Vorliegens des unmittelbaren zeitlichen Zusammenhangs durch die belangte Behörde keine Rechtswidrigkeit erkannt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996090134.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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