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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §19 Abs3;Rechtssatz
Die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung, derzufolge der Bf zu einer Bronchoskopie bestellt wurde, ist nicht geeignet darzutun, daß der Bf durch Krankheit, Gebrechlichkeit oder sonstige begründete Hindernisse am Erscheinen verhindert und daher das Nichterscheinen bei der Verhandlung hinreichend entschuldigt war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996090056.X02Im RIS seit
20.11.2000