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64 Besonderes Dienst- und BesoldungsrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktLeitsatz
Verletzung im Gleichheitsrecht durch in die Verfassungssphäre reichende Mangelhaftigkeit eines Bescheides betreffend die Verleihung einer schulfesten Leiterstelle; keine nachvollziehbare Begründung der belangten Behörde hinsichtlich des Berufungsvorbringens der BeschwerdeführerinRechtssatz
Über die entscheidende, von der Beschwerdeführerin im Berufungsverfahren vorgebrachte Frage, ob das Kollegium des Landesschulrates, hätte es seinen Reihungsvorschlag erst nach Durchführung des Anhörungsverfahrens erstellt, zu einem anderen, für die Beschwerdeführerin günstigeren Ergebnis gelangt wäre, setzt sich die Behörde mit einer nicht nachvollziehbaren Begründung hinweg. Dies fällt umso mehr ins Gewicht, als das Kollegium des Bezirksschulrates gerade auf Grund der bei ihm durchgeführten Anhörung die Beschwerdeführerin an erster Stelle gereiht hat.
Schlagworte
Dienstrecht, Lehrer, Bescheidbegründung, LandeslehrerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1997:B2024.1996Dokumentnummer
JFR_10029775_96B02024_01