RS Vfgh 1997/2/25 B2024/96

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Veröffentlicht am 25.02.1997
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Index

64 Besonderes Dienst- und Besoldungsrecht
64/03 Landeslehrer

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
LDG 1984 §26

Leitsatz

Verletzung im Gleichheitsrecht durch in die Verfassungssphäre reichende Mangelhaftigkeit eines Bescheides betreffend die Verleihung einer schulfesten Leiterstelle; keine nachvollziehbare Begründung der belangten Behörde hinsichtlich des Berufungsvorbringens der Beschwerdeführerin

Rechtssatz

Über die entscheidende, von der Beschwerdeführerin im Berufungsverfahren vorgebrachte Frage, ob das Kollegium des Landesschulrates, hätte es seinen Reihungsvorschlag erst nach Durchführung des Anhörungsverfahrens erstellt, zu einem anderen, für die Beschwerdeführerin günstigeren Ergebnis gelangt wäre, setzt sich die Behörde mit einer nicht nachvollziehbaren Begründung hinweg. Dies fällt umso mehr ins Gewicht, als das Kollegium des Bezirksschulrates gerade auf Grund der bei ihm durchgeführten Anhörung die Beschwerdeführerin an erster Stelle gereiht hat.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Dienstrecht, Lehrer, Bescheidbegründung, Landeslehrer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1997:B2024.1996

Dokumentnummer

JFR_10029775_96B02024_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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