RS Vwgh 1998/2/18 97/03/0180

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Veröffentlicht am 18.02.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
93 Eisenbahn

Norm

AVG §8;
EisenbahnG 1957 §26 Abs3;
EisenbahnG 1957 §26 Abs4;

Rechtssatz

Die Sachentscheidung über den Antrag des Verkäufers auf eisenbahnrechtliche Genehmigung des Kaufvertrages greift auch in die Rechtssphäre des Käufers bestimmend ein. Diesem kommt daher im Genehmigungsverfahren Parteistellung zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997030180.X02

Im RIS seit

17.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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