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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §19 Abs3;Rechtssatz
Ein Ladungsbescheid - mit den darin angedrohten Zwangsfolgen - wird durch eine neuerliche Ladung gegenstandslos (Hinweis E 26.6.1992, 89/17/0010). Die Verhängung einer Zwangsstrafe wegen Nichterscheinens ist nicht mehr zulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996030070.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
10.06.2011