RS Vwgh 1998/2/18 96/03/0070

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Veröffentlicht am 18.02.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §19 Abs3;
VVG §10 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Ein Ladungsbescheid - mit den darin angedrohten Zwangsfolgen - wird durch eine neuerliche Ladung gegenstandslos (Hinweis E 26.6.1992, 89/17/0010). Die Verhängung einer Zwangsstrafe wegen Nichterscheinens ist nicht mehr zulässig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996030070.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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