RS Vwgh 1998/2/19 97/16/0405

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Veröffentlicht am 19.02.1998
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E3L E09303000
yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

31969L0335 Kapital Ansammlungs-RL indirekte Steuern Art4 Abs2 litb;
KVG 1934 §2 Abs2;
KVG 1934 §2 Abs4 lita;

Beachte

Besprechung in:SWI 1998/7, S 311 - 313; Notariatszeitung 4/1999, S 100 - S 103;

Rechtssatz

Da nach der hg Rechtsprechung insb betreffend Leistungen, die ein Gesellschafter zur Abdeckung von Verlusten erbringt, die objektive Eignung des Wertes, die Gesellschaftsrechte zu erhöhen, zu bejahen ist (Hinweis E 3.10.1996, 95/16/0049, 0050) und weil auch der EuGH die Bereitschaft eines Gesellschafters, einen Verlust zu übernehmen, als Leistung ansieht, durch die das Gesellschaftsvermögen erhöht wird, erfüllt dieser Vorgang den Tatbestand nach § 2 Z 4 lit a KVG. Der Umstand, daß die Behörde ihren Bescheid auf § 2 Z 2 KVG gegründet hat, vermag ihn nicht mit Rechtswidrigkeit zu belasten, weil es sich bei den einzelnen Fällen des § 2 KVG um einen einheitlichen Steuertatbestand handelt (Hinweis Takacs, Kapitalverkehrsteuer, § 2/4, erste Ergänzung) und die richtige Subsumierung zu keiner betragsmäßigen Änderung führt (Hinweis E 3.10.1988, 87/15/0006).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997160405.X03

Im RIS seit

19.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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