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24/01 StrafgesetzbuchNorm
StGB §153;Rechtssatz
Eine Verurteilung wegen eines Verbrechens (hier: Verbrechen der Untreue nach § 153 StGB), das nicht unter die in § 8 Abs 3 WaffG 1996 angeführten Tatbestände fällt, reicht für sich allein nach dem WaffG 1996 (wie auch schon nach § 6 WaffG, BGBl 1986/443) nicht aus, die waffenrechtliche Verläßlichkeit iSd § 8 Abs 1 WaffG 1996 zu verneinen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997200678.X02Im RIS seit
18.02.2002Zuletzt aktualisiert am
16.12.2011