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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Das im § 41 Abs 3 StVG eingeräumte Verfügungsrecht über Eigengeld der Strafgefangenen steht einem Strafgefangenen für die Herstellung von Fotokopien (hier: Klagsschrift und weitere Schriftstücke des Wirtschaftstreuhänders) nicht zu (Hinweis E 12.4.1989, 89/01/0048, VwSlg 12899 A/1989; hier wurde die Beschwerde angesichts ihres konkreten Inhalts zu Recht als Aufsichtsbeschwerde gewertet, die keiner bescheidmäßigen Erledigung bedurfte).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997200720.X03Im RIS seit
25.01.2001