RS Vwgh 1998/2/19 97/20/0720

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Veröffentlicht am 19.02.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
25/02 Strafvollzug
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
StVG §122;
StVG §31 Abs2;
StVG §41 Abs3;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Das im § 41 Abs 3 StVG eingeräumte Verfügungsrecht über Eigengeld der Strafgefangenen steht einem Strafgefangenen für die Herstellung von Fotokopien (hier: Klagsschrift und weitere Schriftstücke des Wirtschaftstreuhänders) nicht zu (Hinweis E 12.4.1989, 89/01/0048, VwSlg 12899 A/1989; hier wurde die Beschwerde angesichts ihres konkreten Inhalts zu Recht als Aufsichtsbeschwerde gewertet, die keiner bescheidmäßigen Erledigung bedurfte).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997200720.X03

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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