Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Dem insoweit gegebenen Erfordernis der beweiswürdigenden Auseinandersetzung mit den neu hervorgekommenen Beweismitteln im Wiederaufnahmeverfahren wird der angefochtene Bescheid mit dem bloßen Verweis auf die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Reisepasses nicht gerecht (Kostenzuspruch gem § 58 Abs 2 VwGG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997200650.X02Im RIS seit
20.11.2000