RS Vwgh 1998/2/19 97/20/0650

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Veröffentlicht am 19.02.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §2 Abs2 Z1;
AVG §58 Abs2;
AVG §69 Abs1 Z2;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
VwGG §58 Abs2 idF 1997/I/088;

Rechtssatz

Dem insoweit gegebenen Erfordernis der beweiswürdigenden Auseinandersetzung mit den neu hervorgekommenen Beweismitteln im Wiederaufnahmeverfahren wird der angefochtene Bescheid mit dem bloßen Verweis auf die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Reisepasses nicht gerecht (Kostenzuspruch gem § 58 Abs 2 VwGG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997200650.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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