RS Vwgh 1998/2/19 96/20/0925

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Veröffentlicht am 19.02.1998
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
AsylG 1991 §1 Z1 impl;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Eine festgestellte Änderung der Regierungszusammensetzung gibt keine verläßliche Auskunft darüber, ob eine Verfolgung auf Grund ehemaliger gewalttätiger Auseinandersetzungen, die iZm einer politischen Gesinnung zu sehen sind, nach wie vor zu befürchten ist (hier: Bangladesch).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996200925.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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