Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art140 Abs1;Rechtssatz
§ 10 WaffG 1996 bringt inhaltlich lediglich die schon bisher im § 7 WaffG, BGBl 1986/443, festgelegten Ermessenskriterien wortgleich zum Ausdruck. Nach der daher für § 10 WaffG 1996 weiterhin relevanten Rechtsprechung zum § 7 WaffG ist das zu berücksichtigende öffentliche Interesse an der Abwendung der mit dem Gebrauch von Waffen verbundenen Gefahr sehr hoch zu veranschlagen (Hinweis E 25.6.1968, 35/68, VwSlg 7374 A/1968). Verfassungsrechtliche Bedenken gegen den auch anhängige Verfahren über Anträge auf Ausstellung eines Waffenpasses erfassenden § 62 Abs 1 WaffG 1996 sind daher aus Anlaß des vorliegenden Beschwerdefalles beim VwGH nicht entstanden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997200702.X01Im RIS seit
25.04.2001