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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §30 Abs2 Z3;Rechtssatz
Es ist nicht erkennbar, daß es für Zwecke der Forstwirtschaft erforderlich wäre, daß ein Dienstnehmer im räumlichen Bereich des Forstes Wohnung nimmt, wenn er seine Diensttätigkeit nicht vornehmlich im Forst zu erbringen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996150146.X03Im RIS seit
14.01.2002