RS Vwgh 1998/2/20 97/01/0875

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Veröffentlicht am 20.02.1998
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
41/02 Staatsbürgerschaft
49/01 Flüchtlinge

Norm

B-VG Art130 Abs2;
FlKonv Art34;
StbG 1985 §10 Abs3;
StbG 1985 §11;

Rechtssatz

Der Hinweis des Staatsbürgerschaftswerbers auf Art 34 zweiter Satz FlKonv ist nicht geeignet, die Flüchlingseigenschaft als besonders berücksichtigungswürdigen Grund iSd § 10 Abs 3 StbG 1985 anzusehen, da diese Bestimmung lediglich die Beschleunigung des EinbürgerungsVERFAHRENS und die weitestgehende Reduktion der Kosten eines solchen Verfahrens bezweckt.

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997010875.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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