Index
41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs3Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/09/30 96/01/0205 1Stammrechtssatz
Weder eine feste Liebesbeziehung, eine Lebensgemeinschaft noch
der Umstand, daß Österreich für den Staatsbürgerschaftswerber
zur "zweiten Heimat" geworden ist, stellen für eine vorzeitige
Einbürgerung sprechende besonders berücksichtigungswürdige
Gründe dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997010272.X02Im RIS seit
30.06.2020Zuletzt aktualisiert am
30.06.2020