RS Vwgh 1998/2/20 97/01/1060

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Veröffentlicht am 20.02.1998
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Im Hinblick auf die fortschreitende Entspannung der Situation im Heimatland des Asylwerbers (hier: Region Bihac in Bosnien seit dem Friedensvertrag von Dayton und dem Beschluß des bosnischen Parlaments vom 12.2.1996 über eine generelle Amnestie), welche zudem durch internationale Streitkräfte kontrolliert wird, ist aus Übergriffen in Einzelfällen selbst im Falle, daß ihnen in individuell konkreten Fällen asylrechtliche Relevanz zukäme, keine "allgemeine Verfolgungssituation" ableitbar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997011060.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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