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L80003 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/06/16 92/05/0027 4 (hier betreffend § 16 Abs 1 Z 3 ROG NÖ 1976)Stammrechtssatz
Zur Klärung der Frage, ob ein Bauvorhaben betreffend einen Betriebsbau - hier: betreffend eine gewerbliche Betriebsanlage für das Fleischerhandwerk - seiner Betriebstype nach geeignet ist, iSd § 16 Abs 3 OÖ ROG Gefahren oder unzumutbare Belästigungen für die Bewohner mit sich zu bringen, bedarf es eines Gutachtens, welches iSd in stRsp des VwGH vertretenen "Betriebstypentheorie" (Hinweis Hauer, Der Nachbar im Baurecht, 02te Aufl, S 172 ff) auf der Grundlage einer Gegenüberstellung mit vergleichbaren Betrieben darüber Aufschluß gibt.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3Anforderung an ein GutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996050075.X06Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
10.02.2011