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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ARG 1984 §27 Abs1;Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 97/11/0189, 0191 bis 0196Rechtssatz
Bei der Überschreitung der zulässigen Wochenarbeitszeit und der Nichtgewährung der Wochenruhe handelt es sich um zwei verschiedene Delikte und nicht um ein fortgesetztes Delikt, weshalb eine gesonderte Bestrafung zu erfolgen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997110188.X07Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
05.11.2013