RS Vwgh 1998/2/24 97/11/0188

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Veröffentlicht am 24.02.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

ARG 1984 §27 Abs1;
ARG 1984 §4;
AZG §28 Abs1;
AZG §3 Abs1;
VStG §22 Abs1;

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 97/11/0189, 0191 bis 0196

Rechtssatz

Bei der Überschreitung der zulässigen Wochenarbeitszeit und der Nichtgewährung der Wochenruhe handelt es sich um zwei verschiedene Delikte und nicht um ein fortgesetztes Delikt, weshalb eine gesonderte Bestrafung zu erfolgen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997110188.X07

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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