RS Vwgh 1998/2/24 95/13/0083

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Veröffentlicht am 24.02.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;

Rechtssatz

Einer Schätzung jeglicher Art wohnt eine Ungewißheit inne, die umso größer sein wird, je größer und ungenauer die Ausgangsposition ist. Bei einer Gesamtschätzung (hier Lebenshaltungskosten) kann dabei nicht eine einzelne Ausgabenposition allein und für sich betrachtet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995130083.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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