RS Vwgh 1998/2/24 97/05/0325

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.1998
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Index

L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Oberösterreich
L81704 Baulärm Umgebungslärm Oberösterreich
L82000 Bauordnung
L82004 Bauordnung Oberösterreich
L82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
BauO OÖ 1994 §49 Abs1;
BauRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/23 89/05/0011 3 (hier betreffend § 49 Abs 1 OÖ BauO 1994)

Stammrechtssatz

Die Frage, ob eine nachträgliche Baubewilligung erteilt werden kann, ist nach dem zum Zeitpunkt der Erlassung des Abbruchauftrages vorliegenden Sachverhalt zu prüfen.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltBaubewilligung BauRallg6Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997050325.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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