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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/04/23 89/05/0011 3 (hier betreffend § 49 Abs 1 OÖ BauO 1994)Stammrechtssatz
Die Frage, ob eine nachträgliche Baubewilligung erteilt werden kann, ist nach dem zum Zeitpunkt der Erlassung des Abbruchauftrages vorliegenden Sachverhalt zu prüfen.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltBaubewilligung BauRallg6Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997050325.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
29.03.2011