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24/01 StrafgesetzbuchNorm
KFG 1967 §66 Abs2 litb;Rechtssatz
Im Rahmen der Wertung einer bestimmten Tatsache (§ 207 StGB) iSd § 66 Abs 3 KFG weist der Umstand, daß das Sittlichkeitsdelikt unter Mißbrauch eines Autoritätsverhältnisses begangen wurde und wenn es sich dabei um eine Wiederholung ähnlicher strafbarer Verhalten - wenngleich nach einer längeren Zeit des Wohlverhaltens - gehandelt hat, auf eine größere Verwerflichkeit hin.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997110389.X01Im RIS seit
19.03.2001