Index
L80003 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Die Beurteilung, welcher Betriebstype ein Vorhaben zuzurechnen ist, kann nur aufgrund einer vom Antragsteller vorgelegten - jedenfalls alle möglichen Belästigungen der Anrainer umfassenden - Betriebsbeschreibung, welche auch Grundlage des Baubewilligungsbescheides zu sein hat, erfolgen (Hinweis E 15.5.1990, 89/05/0183, VwSlg 13196 A/1990, und E 19.11.1996, 96/05/0207).
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchBaubewilligung BauRallg6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996050075.X04Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
10.02.2011