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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/03/19 86/05/0139 2Stammrechtssatz
War Gegenstand der Abstimmung im Gemeinderat nur der Spruch der Entscheidung (hier: Abweisung der Berufung und Bestätigung des erstinstanzlichen Bescheides), eine Begründung dieses Bescheides aber nicht Gegenstand der Beschlußfassung, erweist sich der Initmationsbescheid als inhaltlich rechtswidrig (Hinweis E 30.4.1985, 81/05/0090).
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Spruch und Begründung Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Vorstellung Vorstellung gemäß B-VG Art119a Abs5 Zurechnung von Bescheiden IntimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997050275.X01Im RIS seit
20.11.2000