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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AZG §28 Abs1;Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 97/11/0189, 0191 bis 0196Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/02/17 91/19/0316 1Stammrechtssatz
Wenn mehrere gesetzwidrige Einzelhandlungen des Besch zufolge der Gleichartigkeit der Begehungsform und der äußeren Begleitumstände, des engen zeitlichen Zusammenhanges und des diesbezüglichen Gesamtkonzeptes des Besch (hier: Unterlassung einer wirksamen Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften des KJBG betreffend Arbeitszeit bzw Ruhezeiten bzw Nachtruhe) zu einer Einheit zusammentreten, so bilden sie solcherart eine einzige strafbare Handlung (Hinweis E 23.4.1990, 90/19/0080).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997110188.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
05.11.2013