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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AllgGAG 1930 §5 Abs2;Rechtssatz
Die Bewilligungspflicht des § 7 Abs 1 OÖ BauO 1976 erfaßt jedenfalls reale Abschreibungen, Zuschreibungen, Teilungen oder Vereinigungen, aber nicht bloße Veränderungen der Eigentumsverhältnisse von Punktgrundstücken, die vollständig von im bücherlichen Fremdeigentum stehenden Grundstücken umgeben sind, die zwar grundbuchsrechtlich auch einer "Abschreibung" bedürfen (um dem Erfordernis des § 5 Abs 2 AllgGAG zu entsprechen), aber in denkmöglicher Weise auf die von der Baubehörde zu wahrende bauliche Ordnung keinen Einfluß haben hönnen.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1Behörden Zuständigkeit Allgemein BauRallg2/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1994050210.X03Im RIS seit
18.02.2002Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009