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L94058 Ärztekammer VorarlbergNorm
ÄrzteG 1984 §75 Abs2;Rechtssatz
Bei den § 15 Abs 1 Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Vlbg und den § 8 Abs 1 und Abs 2 BeitragsO Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Vlbg handelt es sich nicht um eine als unsachlich zu erkennende Pauschalierung, bei der die Möglichkeit steigenden Einkommens nach dem 35ten Lebensjahr bei Selbständigen vernachlässigt wird. Der VwGH hegt daher gegen diese Regelung keine verfassungsrechtlichen Bedenken unter dem Blickwinkel des Gleichheitssatzes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997110177.X01Im RIS seit
22.05.2001