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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §212a;Rechtssatz
Wird um Aussetzung der Einhebung einer aus der abgabenbehördlichen Prüfung erwachsenen Abgabenschuld angesucht, so ist dies eine selbst getroffene Entscheidung, deren gesetzliche Folgen der Abgabepflichtige tragen muß, ohne daß diese Rechtsfolgen des Aussetzungsantrages (Aussetzungszinsen) als sachliche Unbilligkeit erkannt werden könnten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997130237.X03Im RIS seit
20.02.2002