RS Vwgh 1998/2/24 97/13/0237

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Veröffentlicht am 24.02.1998
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212a;
BAO §236 Abs1;

Rechtssatz

Wird um Aussetzung der Einhebung einer aus der abgabenbehördlichen Prüfung erwachsenen Abgabenschuld angesucht, so ist dies eine selbst getroffene Entscheidung, deren gesetzliche Folgen der Abgabepflichtige tragen muß, ohne daß diese Rechtsfolgen des Aussetzungsantrages (Aussetzungszinsen) als sachliche Unbilligkeit erkannt werden könnten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997130237.X03

Im RIS seit

20.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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