RS Vwgh 1998/2/24 97/05/0312

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Veröffentlicht am 24.02.1998
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Index

L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Oberösterreich
L81704 Baulärm Umgebungslärm Oberösterreich
L82004 Bauordnung Oberösterreich
L82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs3;
AVG §66 Abs4;
BauO OÖ 1976 §43;
VwRallg;

Rechtssatz

Weist ein Bauwerber in seiner gegen den sein Baubewilligungsansuchen abweisenden erstinstanzlichen Bescheid gerichteten Berufung darauf hin, daß die gegenständliche Halle in Hinkunft als Lagerhalle verwendet werde, ist nicht auszuschließen, daß der Bauwerber damit sein Baugesuch insofern modifizieren will, als er anstelle einer Werkstätte nur mehr eine Lagerhalle bewilligt haben will. Im Zweifelsfall hat die Berufungsbehörde den Bauwerber zu befragen, ob das Ansuchen nunmehr tatsächlich so zu verstehen ist, daß es sich ausschließlich auf die Errichtung einer Lagerhalle bezieht.

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im BerufungsverfahrenIndividuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997050312.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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