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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §63 Abs3;Rechtssatz
Weist ein Bauwerber in seiner gegen den sein Baubewilligungsansuchen abweisenden erstinstanzlichen Bescheid gerichteten Berufung darauf hin, daß die gegenständliche Halle in Hinkunft als Lagerhalle verwendet werde, ist nicht auszuschließen, daß der Bauwerber damit sein Baugesuch insofern modifizieren will, als er anstelle einer Werkstätte nur mehr eine Lagerhalle bewilligt haben will. Im Zweifelsfall hat die Berufungsbehörde den Bauwerber zu befragen, ob das Ansuchen nunmehr tatsächlich so zu verstehen ist, daß es sich ausschließlich auf die Errichtung einer Lagerhalle bezieht.
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im BerufungsverfahrenIndividuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997050312.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
19.08.2009