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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §48 Abs3 Z1;Rechtssatz
Ein Mitbeteiligter ist im Hinblick auf eine bestimmte Kostenposition nur dann anspruchsberechtigt, wenn ihm unter dieser ein Aufwand entstanden ist (Hinweis E 16.4.1985, 84/05/0198, 0199).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1994050173.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
02.01.2013