RS Vwgh 1998/2/24 94/05/0173

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Veröffentlicht am 24.02.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §48 Abs3 Z1;
VwGG §49 Abs6;

Rechtssatz

Ein Mitbeteiligter ist im Hinblick auf eine bestimmte Kostenposition nur dann anspruchsberechtigt, wenn ihm unter dieser ein Aufwand entstanden ist (Hinweis E 16.4.1985, 84/05/0198, 0199).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1994050173.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

02.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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