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L26001 Lehrer/innen BurgenlandNorm
AVG §56;Rechtssatz
Im Verfahren betreffend die Verleihung einer schulfesten Stelle, bei der es sich um keine Leiterstelle handelt, kommt allen Bewerbern Parteistellung zu. Die Verleihungsbehörde hat daher einen Bescheid über die Verleihung der schulfesten Stelle zu erlassen, der allen Bewerbern um diese Stelle zuzustellen ist. Nicht erst die Aufnahme in den verbindlichen Besetzungsvorschlag begründet die Parteistellung der Bewerber.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997120232.X02Im RIS seit
18.02.2002Zuletzt aktualisiert am
13.05.2011