RS Vwgh 1998/2/25 97/12/0232

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Veröffentlicht am 25.02.1998
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Index

L26001 Lehrer/innen Burgenland
40/01 Verwaltungsverfahren
64/03 Landeslehrer

Norm

AVG §56;
AVG §8;
LDG 1984 §26 idF 1996/329;
LDHG Bgld 1986 §2 Abs1 litc;

Rechtssatz

Im Verfahren betreffend die Verleihung einer schulfesten Stelle, bei der es sich um keine Leiterstelle handelt, kommt allen Bewerbern Parteistellung zu. Die Verleihungsbehörde hat daher einen Bescheid über die Verleihung der schulfesten Stelle zu erlassen, der allen Bewerbern um diese Stelle zuzustellen ist. Nicht erst die Aufnahme in den verbindlichen Besetzungsvorschlag begründet die Parteistellung der Bewerber.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997120232.X02

Im RIS seit

18.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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