RS Vwgh 1998/2/25 97/14/0043

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Veröffentlicht am 25.02.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §34 Abs8;

Rechtssatz

Es ist für einen Studenten der Rechtswissenschaften zweckmäßig und häufig auch notwendig, die Einrichtungen der Bibliothek in Anspruch zu nehmen, sodaß schon aus diesem Grund die Anwesenheit in der Universität vor Beginn und nach dem Ende der Lehrveranstaltungen nicht mit Wartezeiten gleichgesetzt werden kann (hier iZm § 34 Abs 8 EStG 1988).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997140043.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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