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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34 Abs8;Rechtssatz
Es ist für einen Studenten der Rechtswissenschaften zweckmäßig und häufig auch notwendig, die Einrichtungen der Bibliothek in Anspruch zu nehmen, sodaß schon aus diesem Grund die Anwesenheit in der Universität vor Beginn und nach dem Ende der Lehrveranstaltungen nicht mit Wartezeiten gleichgesetzt werden kann (hier iZm § 34 Abs 8 EStG 1988).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997140043.X03Im RIS seit
11.07.2001