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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §11;Rechtssatz
§ 11 UStG 1972 regelt zunächst den Rechnungsbegriff, stellt sodann der Rechnung die Gutschrift gleich und normiert im Anschluß daran Sonderregelungen für den unrichtigen bzw den unzulässigen Steuerausweis. Aus diesem Aufbau des Gesetzes ergibt sich, daß der Gesetzgeber die Sonderregelungen für unrichtigen bzw unzulässigen Steuerausweis auch für Gutschriften treffen wollte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997140107.X04Im RIS seit
19.02.2002Zuletzt aktualisiert am
18.11.2011