RS Vwgh 1998/2/25 96/12/0381

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.02.1998
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

AVG §59 Abs1;
GehG 1956 §30a Abs1 Z3 idF OÖ 1975/029;

Rechtssatz

Die Neubemessung nur des quantitativen Anteils der Leiterzulage kommt, da es sich hiebei um eine als Einheit zu sehende Zulage handelt, nicht in Frage.

Schlagworte

Trennbarkeit gesonderter Abspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996120381.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten