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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/12/0279Rechtssatz
Ohne Ermittlungen kann das wichtige dienstliche Interesse iSd § 38 Abs 2 BDG 1979 nicht allein unter Berufung auf die Organisationsänderung durch einen Erlaß des BM (hier: Auflösung der Familienbeihilfenstelle) gestützt werden, wenn nicht einmal feststeht, ob nicht der dem Beamten trotz Umsetzung dieses Erlasses verbliebene Rest an höherwertigen Tätigkeiten nicht im erheblichen Ausmaß (25 vH oder mehr seiner Gesamttätigkeit) verblieben wäre.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle WahrheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996120018.X07Im RIS seit
11.07.2001