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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §38 Abs1 idF 1994/550 impl;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/12/0279Rechtssatz
Vor der Neubemessung der Verwendungszulage ist der Ausgang des Verwendungsänderungsverfahrens abzuwarten und bei bescheidmäßiger Verfügung einer solchen Verwendungsänderung erst unter Berücksichtigung des Wirksamkeitsbeginnes dieser Personalmaßnahme (der nicht vor dem Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides liegen darf) die Neubemessung vorzunehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996120018.X04Im RIS seit
11.07.2001