RS Vwgh 1998/2/25 96/12/0018

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Veröffentlicht am 25.02.1998
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §38 Abs1 idF 1994/550 impl;
BDG 1979 §38 Abs1;
BDG 1979 §40 Abs2 Z1 idF 1994/550 impl;
BDG 1979 §40 Abs2 Z2;
GehG 1956 §121 Abs6 idF 1994/550;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/12/0279

Rechtssatz

Vor der Neubemessung der Verwendungszulage ist der Ausgang des Verwendungsänderungsverfahrens abzuwarten und bei bescheidmäßiger Verfügung einer solchen Verwendungsänderung erst unter Berücksichtigung des Wirksamkeitsbeginnes dieser Personalmaßnahme (der nicht vor dem Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides liegen darf) die Neubemessung vorzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996120018.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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