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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
EStG 1988 §34 Abs8;Rechtssatz
Unter dem im § 34 Abs 8 EStG 1988 genannten "Einzugsbereich des Wohnortes" ist der Nahebereich des Wohnortes zu verstehen (Hinweis E 27.1.1994, 92/15/0131, 0132), innerhalb dessen die tägliche Hinfahrt und Rückfahrt von und zum Studienort mit öffentlichen Verkehrsmitteln unter Berücksichtigung der dafür aufzuwendenden Zeit zumutbar ist (Hinweis E 14.9.1994, 91/13/0229, VwSlg 6918 F/1994).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997140043.X01Im RIS seit
11.07.2001