Index
64/03 LandeslehrerNorm
LDG 1984 §26 Abs7 idF 1996/329;Rechtssatz
Das LDG 1984 idF BGBl 1996/329 regelt nunmehr abschließend jene Kriterien, die bundesweit jedenfalls bei jedem Verfahren betreffend Verleihung einer schulfesten Stelle bei der Ermessensübung (Erstellung der Vorschläge durch die vorschlagsberechtigten Schulbehörden des Bundes; Überprüfung derselben durch die Ernennungsbehörde auf ihre Gesetzmäßigkeit und Auswahl eines/einer Bewerbers/Bewerberin aus den gesetzmäßig erstatteten Vorschlägen) zu beachten sind. Zusätzliche Auswahlkriterien sind nur nach Maßgabe landesgesetzlicher Bestimmungen nach § 26 Abs 7 dritter Satz LDG 1984 (bzw allenfalls der Richtlinien nach § 26 Abs 7 vierter Satz LDG 1984 sofern diese nicht bloß den Charakter einer Selbstbindungsvorschrift haben) zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997120232.X05Im RIS seit
18.02.2002Zuletzt aktualisiert am
13.05.2011