RS Vwgh 1998/2/25 97/14/0107

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.02.1998
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §11 Abs12;
UStG 1972 §11 Abs14;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/15/0026 E 23. Juni 1983 RS 3

Stammrechtssatz

Der Beschwerdeführer hat in den Streitjahren durch Unterschriftsleistung auf Provisionsabrechnungen zu den ihm erteilten Gutschriften seine ausdrückliche Zustimmung erteilt, ein später erfolgter "Widerspruch" ist daher unbeachtlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997140107.X03

Im RIS seit

19.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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