Index
81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §32b Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/03/28 94/07/0084 1Stammrechtssatz
Der VwGH hat in seinem Erkenntnis vom 18.5.1978, 2275/76, ausgesprochen, daß der Anschluß an eine aus einer Quelle gespeiste, wasserrechtlich bewilligte Wasserversorgungsanlage nicht bewilligungsfähig ist und daher auch die Einräumung von Zwangsrechten nicht in Frage kommt, weil es sich bei einem derartigen Anschluß (Wasserbezug) aus einer bewilligten Wasserversorgungsanlage nicht um die Benützung eines privaten Gewässers iSd § 9 Abs 2 WRG 1959 handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998070003.X05Im RIS seit
12.11.2001